AGB

I. Allgemeines

 

  1. Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistun-gen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes verein-bart ist. Die vorliegenden AGB liegen also allen unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferun-gen und Leistungen zugrunde.
  2. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsvorgänge mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Wir widersprechen bereits an dieser Stelle aus-drücklich anders lautenden allgemeinen Geschäftsbe-dingungen unseres Kunden. Von unseren AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind also nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt sind.
  4. Die vorliegenden AGB gelten sowohl für unsere Verträge mit Verbrauchern im Sinn des § 13 BGB, als auch mit Unternehmern im Sinn des § 14 BGB, soweit nicht nachstehend unterschiedliche Regelungen ausdrücklich getroffen sind.
    Verbraucher im Sinn des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken ab-schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Hierzu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Auch zählen hierzu haupt- oder nebenberuflich tätige Land- oder Forstwirte, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte erzielen.

 

II. Angebot und Vertragsabschluss

 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend; Verkaufsbe-zeichnungen beziehen sich auf die jeweils neueste Ausgabe unserer Unterlagen wie Kataloge oder Prospekte, aus denen sich auch weitergehende technische Angaben ergeben. Maße, Daten, Zeich-nungen und/oder Spezifikationen sind nur annähernd verbindlich, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Unser Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn wir entweder den Auftrag in Textform bestätigt, oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben. Dies gilt entsprechend für Ergänzungen, Abänderun-gen oder Nebenabreden, die zur Wirksamkeit auch entweder unserer Bestätigung in Textform oder die Ausführung dieser Lieferung oder Leistung durch uns bedürfen.
    Wenn wir den Auftrag oder dessen Ergänzung, Abänderung oder Nebenabreden nicht entweder innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Auftrages oder der Ergänzung, Änderung oder Nebenabrede, bestätigt haben oder die Liefe-rung/Leistung nicht innerhalb von vier Wochen durch uns erbracht ist, ist der Kunde an seine Auftragsertei-lung nicht mehr gebunden. Wenn der uns erteilte Auftrag die Herstellung einer Maschine durch uns betrifft, beträgt die vorgenannte Bindungsfrist des Kunden an seine Auftragserteilung sechs Wochen, soweit dieser Kunde Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist.
    Sollte für uns vor Ablauf der vorgenannten Bindungs-frist erkennbar werden, dass wir den Auftrag des Kunden nicht annehmen (können), sind wir verpflichtet, dies dem Kunden, gegebenenfalls auch vor Ablauf der Bindungsfrist, unverzüglich mitzuteilen.
  3. Wird nach Vertragsabschluss für uns erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere aufgrund Überschreitung des Kreditlimits durch den Kunden oder durch offene, überfällige Forderungen, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Bewirkung seiner Gegenleistung oder zur Sicherheitsleistung gesetzt haben.
III. Preise und Zahlungsbedingungen

 

  1. Die vereinbarten Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Werk/Betrieb ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstigen Versandspesen, Versicherung und Zoll: diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in gesetzlicher Höhe gesondert berechnet, es sei denn, der Preis wurde ausdrücklich einschließlich Mehrwertsteuer (Umsatz-steuer) vereinbart.
  2. Soll unsere Lieferung oder Leistung entweder vertragsgemäß mehr als vier Monate nach Vertrags-abschluss erfolgen oder erfolgt die Lieferung oder Leistung mehr als vier Monate nach Vertragsab-schluss, ohne, dass wir eine Verzögerung zu vertreten hätten, sind wir berechtigt, nach Ablauf von vier Monaten bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten oder Steigerungen von Lohn-, Material- oder Trans-portkosten, vom Kunden eine angemessene Erhöhung des Preises zu verlangen.
  3. Die Zahlung unserer Kaufpreis-/Werklohnforder-ungen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erbringung der Lieferung oder Leistung durch uns und Rechnungszugang ohne Abzüge zu erfolgen.
  4. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestim-mung unseres Kunden, eingehende Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten dieses Kunden uns gegenüber zu verrechnen. Sind bereits Verzugs-kosten und/oder Zinsen entstanden, sind wir berech-tigt, die Zahlung zunächst auf diese Verzugskosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
  6. Kommt unser Kunde mit seinen Zahlungsverpflich-tungen in Verzug oder wurden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder andere Sicherheiten zu verlangen.
IV. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

 

  1. Unserem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur zu, wenn die vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung von uns unbestritten oder gegen uns rechtskräftig festgestellt ist.
  2. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweige-rungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem konkreten Vertragsverhältnis beruht, nicht also auf Grund von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen.
  3. Die Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis mit uns dürfen nicht abgetreten werden, es sei denn, die Abtretung betrifft einen auf Geld gerichteten Anspruch des Kunden gegen uns.
V. Liefer- und Leistungszeit

 

  1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abruf- und Rahmenaufträge bedürfen einer individuellen Leistungszeitvereinba-rung.
  2. Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Vertrags-schlusses. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden – soweit diese erforderlich ist – voraus, insbesondere müssen uns alle vom Kunden zu liefernden Unterla-gen, Teile, Angaben und Genehmigungen vorliegen, sowie etwa vereinbarte Anzahlungen (Vorauszahlun-gen) geleistet worden sein.
  3. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Leistung dem Kunden abholbereit gemeldet wurde. Falls von uns Versand geschuldet ist, gilt als Tag der Lieferung der Tag, an dem die Ware an die Transport-person übergeben worden ist.
  4. Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind in einem, dem Kunden zumutbaren, Umfang zulässig.
  5. Liefer- und Leistungszeitverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend, wenn die Verzögerung bedingt ist durch rechtmäßige Arbeitskämpfe, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb unseres Einflussbereichs oder dem Einflussbereich unserer Erfüllungsgehilfen liegen, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung oder Leistung Einfluss haben. Entsprechendes gilt auch, wenn wir, ohne, dass wir dies zu vertreten haben, von Vorlieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden.
    Soweit wir Liefer- und Leistungszeitverzögerungen zu vertreten haben, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht und/oder ein Anspruch auf Schadensersatz nur zu, wenn die vereinbarte Lieferzeit bereits mehr als vier Wochen überschritten ist und der Kunde uns erfolglos eine Nachfrist von mindestens zwei weiteren Wochen in Textform gesetzt hat. Vorstehende Ein-schränkung der Rechte des Kunden gilt ausdrücklich nicht für als solche vereinbarte Fixgeschäfte. Für die Geltendma-chung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden gilt ergänzend die nachstehende Bestimmung zu Ziffer VIII. 5..
VI. Gefahrübergang

 

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware oder Leistung einen unserer Betriebe (Hauptsitz oder eine unserer Niederlassungen) oder bei direkter Lieferung von uns nicht selbst hergestellter Ware den Betrieb unseres Vorlieferanten verlassen hat. Falls der Versand oder die Abholung ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  2. Soweit von uns erbrachte Lieferungen oder Leistungen nur unwesentliche Mängel aufweisen, sind sie vom Kunden, unbeschadet der Geltendmachung seiner Gewährleistungsansprüche (nachstehend Ziffer VIII.) abzunehmen.
VII. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum solange, bis der Kunde unsere Forderung aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis getilgt hat. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, behalten wir uns das Eigentum an der Ware darüber hinaus bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forde-rungen, die uns gegen den Kunden aus der gesamten Geschäftsverbindung – also auch aus anderen Vertragsverhältnissen – zustehen, vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Übersteigt der Schätzwert des als Sicherheit für uns dienenden Vorbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderun-gen um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit einen entsprechenden Teil der Sicherheiten nach Wahl des Kunden freizuge-ben.
    Soweit für den Kaufgegenstand eine Zulassungsbe-scheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt ist, steht uns während der Dauer des Eigentumsvorbehalts, das alleinige Recht zum Besitz zu.
  2. Verarbeitung und Umbildung unserer Lieferungen und Leistungen, insbesondere Einbau von bei uns bezogenen Ersatzteilen oder Zubehör in Maschinen oder Geräte des Kunden, erfolgen stets für uns als Herstellerin, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, unser Eigen-tum/Miteigentum mit der nach objektiven Maßstäben gebotenen Sorgfalt pfleglich vor Verlust, Beschädigung oder Wertminderung zu bewahren, insbesondere unser Vorbehaltseigentum ausreichend gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Unfall- und sonstige Schäden zu versichern.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsüber-eignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehen Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Vorbehaltseigentum und unsere sonstigen Rechte hinweisen und uns von diesen Zugriffen unverzüglich benachrichtigen. Aus diesen Zugriffen entstehende Kosten und Schäden trägt der Kunde.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antrag-stellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (auch in Eigenverwaltung) über das Vermögen des Kunden sind wir berechtigt, unsere unter Eigentumsvorbehalt verkauften Liefergegenstände zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe an uns verpflichtet. Soweit sich der Liefergegenstand bei einem Dritten befindet, ist der Kunde verpflichtet, uns seinen Herausgabean-spruch gegenüber dem Dritten abzutreten. Unser Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
  7. Sollten wir auf Grund unseres Eigentumsvorbehalts berechtigt sein, die Ware zurückzunehmen, trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der eventuellen Verwertung der Kunde. Diese Verwertungskosten tragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug dieser Kosten oder sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen gutgebracht.
VIII. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche

 

  1. Grundsätzlich gilt folgendes:
    1.1. Die Vereinbarung einer Abänderung branchenüb-licher Beschaffenheitsmerkmale der von uns zu erbringenden Lieferung oder Leistung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in den von uns ausgegebenen Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kenn-zeichnungen oder Richtwerte dar, die im Einzelfall Abweichungen unterliegen können. Verbindlich sind derartige Angaben nur, wenn diese vertraglich ausdrücklich in Textform vereinbart sind. Geringfügige, unerhebliche, Abweichungen gegenüber den Katalo-gen oder früher gelieferten Waren gelten nicht als Mangel, soweit diese geringfügigen, unerheblichen, Abweichungen erhebliche Interessen unseres Kunden nicht beeinträchtigen.
    1.2. Der Kunde hat – vor Vertragsabschluss – selbst zu prüfen, ob sich der von uns zu erwerbende Liefergegenstand oder die uns zu beauftragende Leistung für den von ihm beabsichtigten Verwen-dungszweck eignet. Mangelnde Eignung für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck stellt nur dann einen Mangel dar, wenn wir im Rahmen des Vertrages diese bestimmte Eignung mit dem Kunden ausdrücklich in Textform vereinbart haben.
    1.3. Die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar.
    Von unserer Gewährleistungspflicht ausgeschlossen sind Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebset-zung durch den Kunden oder Dritte, versäumte oder unfachgerecht ausgeführte Wartungsarbeiten, insbesondere dann, wenn die von uns oder dem Hersteller ausgegebenen Wartungs- und/oder Bedienungsvorschriften nicht beachtet werden, oder ungeeignete Betriebsmittel verwendet oder ungeeigne-te Ersatz-/Austauschteile eingebaut werden. Das gleiche gilt, wenn sicherheitsrelevante Änderungen an dem Kaufgegenstand durch den Kunden oder durch Dritte vorgenommen werden, insbesondere, wenn die Motorleistung durch sogenanntes Tuning erhöht wird oder, wenn Veränderungen an den eingestellten und/oder vorgeschriebenen Hydraulikdrücken, insbesondere am Kran oder Seilwinde, verändert werden oder Überlastsicherungen, insbesondere an Kran oder Seilwinde, verändert oder außer Betrieb genommen werden.
    1.4. Die von uns oder dem Hersteller des Kaufgegen-standes dem Kunden zur Kenntnis gebrachten Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitsanweisungen sind zu befolgen. Bei Verletzung dieser Pflicht sind hierdurch entstandene Schäden nicht im Rahmen der Gewährleistung von uns zu vertreten.
  1. Soweit unser Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich folgendes:
    2.1. Die Geltendmachung von Gewährleistungsan-sprüchen des Kunden setzt immer voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.
    2.2. Soweit wir fabrikneue Lieferungen oder Leistun-gen erbringen, beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Gefahrübergang.
    Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Aus-schluss der Gewährleistung verkauft.
    Die vorstehenden Gewährleistungszeitverkürzungen und -ausschlüsse gelten nicht, soweit die Vorausset-zungen gemäß nachstehender Ziffer 5. vorliegen (also unsere volle Haftung nach den gesetzlichen Bestim-mungen gegeben ist bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder grobem Verschulden oder Vorsatz).
    2.3. Liegt danach ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, leisten wir nach unserer Wahl zunächst nur Nachbesserung oder Nachlieferung eines mangelfreien Gegenstandes. Im Rahmen der Nachbesserung ersetzte Teile werden unser Eigentum. In diesem Rahmen steht uns ein zweimaliges Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Erst wenn zwei Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuche fehlgeschlagen sind, hat der Kunde Anspruch auf weitergehende (sekundäre) Gewährleistungsansprü-che, also das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises/Werklohnes zu verlangen. Bezüglich der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt nachstehende Regelung zu Ziffer 5..
    2.4. Jeder Mangel ist uns vom Kunden in Textform zu rügen und uns eine angemessene Frist zur Nachbes-serung oder Nachlieferung im vorstehenden Sinn zu geben. Diese angemessene Frist muss mindestens zwei Wochen betragen. Entsprechendes gilt für einen wiederholten Gewährleistungsanspruch.
    2.5. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die nachstehenden Regelungen zu Ziffern 4. und 5..
  1. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gilt zusätzlich folgendes:
    3.1. Die Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
    3.2. Wir behalten uns vor, beim Verkauf gebrauchter Gegenstände an Kunden, welche Verbraucher sind, gemäß §§ 476 Abs. 2, 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen. Dabei werden wir gemäß den vorgenannten Vorschriften den Kunden im Rahmen der Vertragsverhandlungen, also vor Vertragsabschluss, ausdrücklich auf die von uns geforderte Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf nur ein Jahr hinweisen und dann im Kaufvertrag in Textform gesondert diese verkürzte Gewährleistungs-frist von einem Jahr vereinbaren.
  1. Für unsere Verträge, sowohl mit Unternehmern, als auch mit Verbrauchern als Kunden, gilt folgendes:
    Ein Recht auf Schadensersatz, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die am Vertragsgegenstand selbst oder an anderen Gegenständen entstanden sind, oder ein Recht auf Ersatz von Mangelfolgeschä-den oder auf Ersatz für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden ist ausge-schlossen, soweit nicht eine Haftung gemäß nachste-hender Ziffer 5. besteht.
  2. In jedem Fall haften wir allerdings immer und uneingeschränkt gemäß den gesetzlichen Bestimmun-gen (insoweit gelten also Haftungs- oder Gewährleis-tungsbeschränkungen oder -einschränk-ungen in den vorliegenden AGB nicht), wenn
    – eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist, die auf einer fahrlässigen Pflichtverlet-zung unseres Unternehmens oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungs-gehilfen beruhen,
    – unserem Kunden sonstige Schäden entstanden sind, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres Unternehmens oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters unseres Unternehmens oder eines Erfüllungsgehilfen unseres Unternehmens beruhen.
  3. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt auch nicht, soweit Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall treten wir dem Kunden den Anspruch gegenüber dem Haftpflichtversicherer ab.
IX. Nutzungs- und Verwertungsrecht, Schutzrechte

 

  1. Soweit wir aufgrund einer Bestellung des Kunden nach dessen Anweisungen und Richtlinien Gegen-stände herstellen und an den Kunden oder auf dessen Anweisung an einen Dritten liefern, haftet uns der Kunde für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter. Er stellt uns im Fall der Verletzung derartiger Schutz-rechte Dritter von allen entsprechenden Ansprüchen frei und hat uns den entstehenden Schaden zu ersetzen.
  2. Soweit wir dem Kunden Werkzeuge, Entwürfe, Einbauvorschläge oder sonstige Zeichnungen und Unterlagen zusammen mit dem Liefergegenstand zur Verfügung stellen, behalten wir uns hieran das Eigentum und alle Schutz- und Nutzungsrechte vor. Der Kunde ist nur zur Nutzung im Rahmen des mit uns abgeschlossenen Vertrages berechtigt, er ist insbe-sondere nicht berechtigt, solche Gegenstände zu vervielfältigen oder sie Dritten zugänglich zu machen.
X. Verbraucherschlichtung
Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungs-verfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsge-setz.
XI. Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Soweit unser Kunde Unternehmer im Sinn des § 14 BGB ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das für den Hauptsitz unseres Unternehmens zuständige Gericht (derzeit Amtsgericht Kronach/Landgericht Coburg). Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
2. Soweit sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für die wechselseitigen Verpflichtungen der Hauptsitz oder die Niederlassung unseres Unternehmens, in welcher der Vertrag geschlossen wurde.
XII. Anwendbares Recht
Für unsere gesamte Rechtsbeziehung mit dem Kunden, insbesondere das gesamte Vertragsverhält-nis, gilt ausschließlich das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Überein-kommen der Vereinten Nationen über den internatio-nalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
XIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unserer vorliegenden AGB oder eine individuelle Vertragsvereinbarung mit dem Kunden aus irgendeinem Grund unwirksam (nichtig) sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
XIV. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchfüh-rung und zur Direktwerbung und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b), f) DS-GVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ausschließlich im Rahmen und zum Zweck von Bonitätsauskünften an entsprechende Auskunftei-en statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zweckerfüllung nicht mehr erforderlich sind.
Unser Kunde kann der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen und ist berechtigt, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu beantragen, sowie Berichtigung oder Löschung der Daten zu fordern. Darüber hinaus hat der Kunde ein Beschwer-derecht bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragter für den Datenschutz).
XV. Unsere Kontaktdaten
Kotschenreuther Forst- & Landtechnik GmbH & Co. KG (Registergericht Coburg, HRA 4193);
Komplementärin: Kotschenreuther-Verwaltungs-GmbH (Registergericht Coburg, HRB 3918);
Geschäftsführer: Eugen Kotschenreuther;
Neufang 153, 96349 Steinwiesen;
www.kotschenreuther.eu
 
 
Stand Mai 2022
 

 


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